Anforderung von Kontoauszügen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 51 10001 17.11.04 10.01.08

 Anliegen:

Datenschutz - Erhebung von Angaben nach § 51b Abs 2 SGB II i.V.m. § 67a SGB X (Vorlage von Kontoauszügen) Teilweise wurden in der Vergangenheit von den kommunalen Trägern im Rahmen der Antragsannahme vom Kunden Kontoauszüge der letzten drei Monate angefordert.

1. Ist es innerhalb der Datenerhebung nach § 51 b Abs. 2 SGB II i.V.m. §§ 67a ff. SGB X datenschutzrechtlich zulässig bzw. für welchen Nachweiszeitraum ist es zulässig, im Rahmen der Antragsannahme Alg II Kontoauszüge vom Kunden zu fordern ?

2. Wenn ja, ist der Kunde berechtigt, nicht relevante Daten zu schwärzen ?

 Antwort:

Die Regelung zur Vorlagepflicht von Kontoauszügen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landesdatenschutzbeauftragten.

U. a. wird auf die "Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen", Nov. 2005, verwiesen.

Siehe:

Anlage 2 des Empfehlungspaketes 1 zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigten Leistungsbezuges von Praktikern für die Praxis.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - BHM