Zinseinnahmen - Antwortblock 14

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 52 10003 31.10.07 29.03.2011  

 Anliegen:

Was ist zu tun, wenn durch Datenabgleich Zinseinnahmen festgestellt werden?

 Antwort:

Werden durch den Datenabgleich bisher unbekannte Zinseinnahmen aufgedeckt, ist folgendes zu veranlassen:

1. Anrechnung der Zinseinnahmen als Einkommen, wenn die Bagatellgrenze (10,- € pro Kalendermonat) überschritten wird.

2. Liegt die Zinseinnahme über der Bagatellgrenze, ist sie in voller Höhe anzurechnen, also z. B. 11,- €. Die Bagatellgrenze ist kein Freibetrag!

3. Auch wenn die Zinsen unter der Bagatellgrenze liegen, sollte geprüft werden, ob das Konto bereits bekannt ist. Ggf. sind Kontoauszüge anzufordern.


4. Aus hohen Zinseinnahmen kann auf (nicht bekanntes) Vermögen geschlossen werden.

5. Da es naheliegend ist, dass für das Folgejahr erneut Zinseinnahmen anfallen werden, sollte - entsprechend dem festgestellten Zuflusstermin - eine Wiedervorlage im Folgejahr gesetzt werden.

 

 Hinweise:

Fachliche Hinweise zu §§ 11, 11a, 11b

 
Ersteller: SP II 21 - CRN, geä. AMR