Unfallversicherung ohne Zahlbetrag – Antwortblock 5

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 52 10004 08.10.08 13.01.11  

 Anliegen:

Was ist beim Antwortblock 05 zu veranlassen?

 Antwort:

In diesen Fällen liegt der Auskunftsstelle lediglich die Information vor, dass und von welchem Leistungsträger Leistungen der Unfallversicherung gewährt werden.

Weitere Einzelheiten wie Höhe und Art der Leistung sind nicht bekannt.

Der Sachverhalt muss durch die Sachbearbeitung weiter aufgeklärt werden. Anhand der Postabrechnungsnummer und des Aktenzeichens kann die Höhe der Leistung bei dem zuständigen Träger der Unfallversicherung ermittelt werden (siehe auch Rz. 52.10 der FH)

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - AMR