Löschfristen von erledigten und unerledigten Antwortsätzen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 52 10006 08.10.08 13.01.11  

 Anliegen:

Unter welchen Voraussetzungen werden Antwortdatensätze gelöscht?

 Antwort:

Jeweils am letzten Kalendertag eines Quartals werden Antwortdatensätze nach folgenden Kriterien gelöscht:

 

1. Antwortdatensätze mit dem Status „Erledigt“, wenn das Ende des Abgleichszeitraums mindestens 6 Monate,

2. alle Antwortdatensätze unabhängig vom Status, wenn das Ende des Abgleichszeitraums 18 Monate zurück liegt.

 

Ein Antwortdatensatz hat den Status „Erledigt“, wenn sämtliche zugehörigen Antwortblöcke abschließend bearbeitet wurden.

 

Das Datum der Bereitstellung der Abgleichsergebnisse ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - AMR