Paragraph: |
Nr.: |
Eingestellt am: |
Geändert am: |
Gültig bis: |
|||
| § 52 | 10008 | 13.10.08 | 13.01.11 |
Anliegen: |
Was ist der Inhalt des Antwortblocks 12? |
Antwort: |
Der Antwortblock 12 beinhaltet das Ergebnis des Abgleichs zwischen den einzelnen Trägern der Grundsicherung (Kreuzabgleich - § 52 Abs. 1 Nr. 7). Ziel dieses Abgleichs ist es Mehrfachbezug von Leistungen der Grundsicherung aufzudecken. Bei mehrfacher Zahlung verschiedener Träger im gleichen Zeitraum ist zunächst aufzuklären, welcher Träger die Leistung zu Unrecht erbracht hat. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 - AMR |