Verwandte und Verschwägerte

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 60 10001 21.09.04 12.09.11

 Anliegen:

Entsprechend § 9 Abs.5 SGB II wird vermutet, dass der eLb von Verwandten und Verschwägerten in seiner Haushaltsgemeinschaft (z.B. mit Eltern, Bruder, Schwägerin) unterstützt wird. Die Angehörigen weigern sich jedoch, entsprechende Einkommens- / Vermögensnachweise vorzulegen. Wie ist zu verfahren?

 Antwort:

Sofern Einkommen/Vermögen dieser Angehörigen nach § 9 Abs. 5 SGB II zu berücksichtigen ist, besteht bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs.2 SGB II der Verwandten/Verschwägerten. Falls sie hierzu nicht bereit sind, ist ggf. Zwangsgeld zu verhängen sowie ein Verfahren nach § 63 SGB II einzuleiten.

 Hinweise:

vgl. auch Eintrag unter § 60 SGB II zum Zwangsgeld (10002) und die detaillierten Regelungen in den fachlichen Hinweisen zu § 9 SGB II
Ersteller: S 11 - BHM