Anliegen:
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Entsprechend § 9 Abs.5 SGB II wird vermutet, dass der
eLb von Verwandten und Verschwägerten in seiner Haushaltsgemeinschaft (z.B.
mit Eltern, Bruder, Schwägerin) unterstützt wird. Die Angehörigen weigern
sich jedoch, entsprechende Einkommens- / Vermögensnachweise vorzulegen. Wie
ist zu verfahren? |
Antwort:
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Sofern Einkommen/Vermögen dieser Angehörigen nach § 9
Abs. 5 SGB II zu berücksichtigen ist, besteht bei Vorliegen der weiteren
Voraussetzungen eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs.2 SGB
II der Verwandten/Verschwägerten. Falls sie hierzu nicht bereit sind, ist
ggf. Zwangsgeld zu verhängen sowie ein Verfahren nach § 63 SGB II einzuleiten. |
Hinweise:
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vgl. auch Eintrag unter § 60 SGB II zum Zwangsgeld (10002)
und die detaillierten Regelungen in den
fachlichen Hinweisen zu § 9 SGB II |