BAföG - Ausbildungsstätten

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10003 18.01.06 25.07.11  

 Anliegen:

Keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist. § 2 Abs. 1 Ziffern 2 – 6 BAföG zählt abstrakt diejenigen Ausbildungsstätten auf, deren Besuch grundsätzlich förderungsfähig ist.

Wie kann man im Einzelfall erkennen, ob die Ausbildungsstätte, die der Kunde besucht, zu den förderungsfähigen gehört?

 Antwort:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt ein Verzeichnis der Ausbildungsstätten in den einzelnen Bundesländern. Es kann unter folgendem Link (am Seitenende) aufgerufen werden:

BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis der Länder.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - BHM