Leistungsausschluss von Ausländern - Arbeitnehmerstatus

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10011 05.11.08 25.07.11

 Anliegen:

Leistungsberechtigte, welche einen Arbeitnehmerstatus im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes haben, sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst.

Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit muss zuvor eine mehr als einjährige Beschäftigung ausgeübt worden sein, damit der Arbeitsnehmerstatus unbefristet erhalten bleibt (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügG/EU). Muss hierfür eine zusammenhängende Beschäftigung vorliegen oder kann dieses eine Jahr anhand verschiedener Tätigkeiten innerhalb einer bestimmten Rahmenfrist "gesammelt" werden?

 Antwort:

Für das unbefristete Erhalten des Arbeitnehmerstatus bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit muss zuvor eine Tätigkeit länger als ein Jahr ausgeübt worden sein (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügG). In diesem Jahr muss durchgehend (wobei Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Unfällen und Krankheit unbeachtlich bleiben) einer oder mehrerer verschiedener Beschäftigung(en) nachgegangen worden sein. Ein Sammeln von Beschäftigungszeiten während einer bestimmten Rahmenfrist ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - SBN