Jüdische Migranten / Kontingentflüchtlinge

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10028 12.10.04

 Anliegen:

Können jüdische Emigranten aus Russland Leistungen nach dem SGB II erhalten?

 Antwort:

Jüdische Emigranten aus Russland gehören zu den Kontingentflüchtlingen. Kontingentflüchtlinge sind Ausländer, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind. Kontingentflüchtlinge sind Asylberechtigten weitgehend gleichgestellt und besitzen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Ihnen ist eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 SGB II vorliegen.

 Hinweise:

§ 7 SGB II, § 8 SGB II
Ersteller: 2nd Level M&I