Antwort:
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Jüdische Emigranten aus Russland gehören zu den
Kontingentflüchtlingen. Kontingentflüchtlinge sind Ausländer, die im Rahmen
humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind.
Kontingentflüchtlinge sind Asylberechtigten weitgehend gleichgestellt und besitzen einen
dauerhaften Aufenthaltsstatus. Ihnen ist eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Sie
können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 i.
V. m. § 8 Abs. 2 SGB II vorliegen. |