Spätaussiedler - Arbeitsgenehmigung

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10029 12.10.04

 Anliegen:

Brauchen Spätaussiedler eine Arbeitsgenehmigung, um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten?

 Antwort:

Spätaussiedler weisen ihren Status durch Aufnahmeschein/Registrierschein nach. Durch den Aufnahmeschein ist nachgewiesen, dass der Spätaussiedler seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat(§ 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Bei Vorlage des Personalausweises ist der Aufnahmeschein entbehrlich, eine Arbeitsgenehmigung braucht nicht beantragt zu werden.

 Hinweise:

§ 7 SGB II
Ersteller: 2nd Level M&I