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| § 7 | 10039 | 16.11.04 | 24.10.07 |
Anliegen: |
Die deutsche Ehefrau eines US-Soldaten beantragt Alg II. Die Sozialämter verweigerten bislang einen Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG, da der Ehemann für die Antragstellerin aufkommen muss. Wie ist der Sachverhalt nach dem SGB II zu beurteilen? Besteht auch im Rahmen des SGB II ein Leistungsausschluss? |
Antwort: |
Das SGB II sieht keinen generellen Ausschlusstatbestand
für Angehörige von US Soldaten vor. Durch den US-Soldaten gezahlte
Leistungen sind im Rahmen der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen. Soweit Unterhaltsansprüche nicht realisiert werden können, ist vorab über Leistungen nach dem SGB II zu entscheiden und der Anspruchsübergang gem. § 33 SGB II zu prüfen. |
Hinweise: |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |