Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10050 18.01.05 25.07.11

 Anliegen:

Kann ein im EU-Ausland wohnender Antragsteller Leistungen nach dem SGB II erhalten?

 Antwort:

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II müssen Leistungsberechtigte  ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Somit können Personen, die in einem EU-Ausland wohnen, grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.

 Hinweise:

Siehe auch: Fachliche Hinweise zu § 7, Kap. 2.4
Ersteller: SP II 21 - PMN