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| § 7 | 10056 | 03.11.05 | 25.07.11 |
Anliegen: |
Eine ausländische erwerbsfähige leistungsberechtigte Person (geschieden, allein erziehend) besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel; ebenso die minderjährige Tochter. Die beiden minderjährigen Söhne (beide auch unter 15 Jahre) haben nur eine Aussetzung der Abschiebung erhalten (§ 84 Abs. 2 i.V.m. § 60a Abs. 2 AufenthG). Daher besitzen sie grds. einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gilt der Ausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II nur für die in Abs. 1 genannten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder auch für die übrigen Mitglieder der BG? |
Antwort: |
Die minderjährigen Söhne der Leistungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sie erhalten weiter Leistungen nach dem AsylbLG. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 bezieht sich nicht nur auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sondern auch auf nicht erwerbsfähige Angehörige erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, soweit sie selbst Leistungsberechtigte nach dem AsylblG sind. |
Hinweise: |
BSG vom 21.12.2009 (B 14 AS 66/08 R) |
| Ersteller: | S 11 - BHM |