BG - Mitglieder mit Anspruch nach dem AsylbLG

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 7 10056 03.11.05 25.07.11  

 Anliegen:

Eine ausländische  erwerbsfähige leistungsberechtigte Person (geschieden, allein erziehend) besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel; ebenso die minderjährige Tochter. Die beiden minderjährigen Söhne (beide auch unter 15 Jahre) haben nur eine Aussetzung der Abschiebung erhalten (§ 84 Abs. 2 i.V.m. § 60a Abs. 2 AufenthG). Daher besitzen sie grds. einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Gilt der Ausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II nur für die in Abs. 1 genannten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder auch für die übrigen Mitglieder der BG?

 Antwort:

Die minderjährigen Söhne der Leistungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sie erhalten weiter Leistungen nach dem AsylbLG.

Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 bezieht sich nicht nur auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sondern auch auf nicht erwerbsfähige Angehörige erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, soweit sie selbst Leistungsberechtigte nach dem AsylblG sind.

 Hinweise:

BSG vom 21.12.2009 (B 14 AS 66/08 R)
Ersteller: S 11 - BHM