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| § 8 | 10001 | 21.09.2004 | 15.08.2011 |
Anliegen: |
Eine allein erziehende Frau hat einen bestehenden und unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie befindet sich derzeit in der Elternzeit. Kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen? |
Antwort: |
Der allein erziehenden leistungsberechtigten Person ist infolge der
Betreuung ihres unter 3-jährigen Kindes derzeit die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit nicht zumutbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Gleichwohl ist sie als erwerbsfähig i.S. des § 8 Abs. 1 SGB II anzusehen. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Leistungen nach dem SGB XII sind wegen sachlicher Zuständigkeit ausgeschlossen. Anmerkungen: In jedem Falle ist ein vorrangiger Anspruch auf Arbeitslosengeld zu prüfen, sobald Verfügbarkeit im Sinne des SGB III gegeben ist. |
Hinweise: |
Für den bis 31.12.2006 bestehenden Anspruch auf
Erziehungsgeld galt entsprechendes. Zur Einkommensanrechnung vgl .Hinweise zu § 11, Kapitel 3.2 und 4.1 |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |