Werkstatt für behinderte Menschen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 8 10006 21.09.05 13.10.08  

 Anliegen:

Sind Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten und nicht stationär untergebracht sind, erwerbsfähig im Sinne des SGB II?

 Antwort:

Bei Personen, die sich in einer WfbM befinden, ist - während der gesamten Tätigkeit - davon auszugehen, dass eine Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II nicht vorliegt.

Personen im Arbeitsbereich einer WfbM gelten als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Behinderte Menschen, die sich im Eingangsverfahren befinden, gelten noch nicht als dauerhaft voll erwerbsgemindert, es ist jedoch von fehlender Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II auszugehen.

 Hinweise:

 

Ersteller: SP II 21 - SBN