30-jähriger im Haushalt mit Eltern

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 9 10024 02.11.04 05.10.11

 Anliegen:

Ein 30 jähriger Sohn lebt in einer Haushaltsgemeinschaft mit begüterten Eltern. In welcher Form kann die gesetzliche Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II widerlegt werden? Reicht eine einfache Erklärung aus? Welche Anforderungen sind an diese Erklärung zu stellen? Ist das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen? Besteht ein Anspruch auf Alg II?

 Antwort:

Es ist anhand der "Anlage Haushaltsgemeinschaft" (Anlage HG) zu überprüfen, welche Leistungen er tatsächlich von seinen Angehörigen erhält. Diese sind gemäß § 9 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.

Da die Eltern in dem o. g. Beispiel dem Sohn nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind, sind die Angaben der Anlage „HG“ zu den tatsächlich erbrachten Leistungen allein maßgebend. Eine weitergehende Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II entfällt.  

Die Anrechnung von Verpflegung im Rahmen der Unterhaltsvermutung ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Alg II-V nicht möglich. Besteht eine Unterhaltsvermutung im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II, aufgrund der Angaben in der Anlage HG, so muss den Eltern jedoch gestattet sein, diesen vermuteten Unterhalt durch Naturalleistungen zu erbringen. Kommen die Eltern für die Verpflegung auf, wäre diese in Höhe der bisherigen Regelung (35 % des Regelbedarfs) von dem ermittelten „Unterhaltsbetrag“ in Abzug zu bringen.


Durch den o. g. Sachverhalt könnten jedoch gleichwohl Zweifel bestehen, dadurch dass die gesamten Lebensumstände deutlich erkennen lassen, dass der Hilfebedürftige in Verhältnissen lebt, die die Erbringung von Sozialleistungen nicht rechtfertigen. Zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben können u. a. folgende Fragen zu klären sein (Diese Fragen sollten mit dem Kunden persönlich erörtert werden. Eine Aushändigung oder ein Versand an den Kunden soll nicht erfolgen.):

1. Wird eine Unterkunft kostenlos gestellt?

2. Wer trägt die Nebenkosten?

3. Wer trägt die Kosten für Dinge des täglichen Bedarfs?

4. Wird ein Kfz zur Verfügung gestellt und wer trägt die Kosten?

5. Werden Versicherungen/Versicherungsbeiträge übernommen?

6. Wird ein Taschengeld zur freien Verfügung gestellt?

7. Werden sonstige Leistungen zur Verfügung gestellt?

Die Fragen 1 - 7 sollten für die Vergangenheit und ab dem Zeitpunkt des Antrages beantwortet werden.

8. Hatte der Kunde vor Antragstellung eigenes Einkommen?

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - SBN