Sonstiges: |
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| V02 | 10017 | 28.12.2005 | 30.08.2011 |
Anliegen: |
Der Status von Antragstellern nach dem SGB II ist bisher bis zum Tag der bestandskräftigen Feststellung der Hilfebedürftigkeit unklar. Liegt Hilfebedürftigkeit vor, wird das Bewerberprofil rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung arbeitslos im Rechtskreis SGB II (unter Beachtung der Ausnahmetatbestände) geführt. Kunden, deren Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wird, sind bisher im Zeitraum zwischen Antragstellung und Antragsablehnung ohne eindeutigen Status im Sinne des SGB III. Eine rückwirkende Feststellung ist nicht möglich. |
Antwort: |
Bereits mit Geschäftsanweisung Nr. 7 vom 24.03.2009 wurde geregelt, dass Antragsteller ab dem Tag der Antragstellung auf Leistungen der Grundsicherung im Rechtskreis SGB II zu führen sind. Weiteres regelt das Handbuch Neukundenprozess. Das Handbuch Neukundenprozess SGB II unterstützt die Jobcenter (JC) und Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) bei der Etablierung eines strukturierten Neukundenprozesses. Die frühzeitige Aktivierung, die i.d.R. noch vor Entscheidung über die Hilfebedürftigkeit erfolgt, ist ein wesentlicher Aspekt des Neukundenprozesses. Der Neukundenprozess umfasst die Elemente Erstkontakt, Datenerfassung, Kundenspezifizierung, Antragsausgabe, Erstgespräch i.S.d. 4PM (ggf. mit Angebot U 25), Antragsabgabe, -bearbeitung und –entscheidung: |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 11 - Worm |