§ 12a Vorrangige Leistungen
§ 12a Vorrangige Leistungen
10001 Alg II für Ältere ab 58
10003 Wohngeldanspruch
10004 Fiktives Einkommen bei zumutbarer Selbsthilfemöglichkeit
10005 Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
10006 Einmalige Beschaffung von Heizmaterial bei Empfängern von Kinderzuschlag (KiZ) bzw. Wohngeld
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